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EU-Biozidverordnung: Ozonanlagen zulassungspflichtig

Seit 1. September 2013 ist die Biozidverordnung EU/528/2012 (BPR) in Kraft und ersetzt die bisherige Biozidrichtlinie 98/8/EC (BPD). In der Vergangenheit war Ozon bereits als Biozid wahrgenommen, aber als sogenanntes in-situ erzeugtes Biozid von der Gültigkeit der BPD ausgenommen. Dieser besondere Status wurde nun mit der neuen BPR aufgehoben. Ozonanlagen, die auf dem Markt der EU für biozide Anwendungen (z.B. zur Desinfektion) bereitgestellt werden, brauchen deshalb nach Ablauf gewisser Übergansfristen ab September 2017 eine Zulassung.


Vier Hersteller von Ozonanlagen haben nun ihre Kräfte in der "Ozone Registration Group" gebündelt, um die Zulassung von Ozon als Wirkstoff voranzutreiben. Diese Hersteller sind die Firmen BWT, Degrémont Technologies (Ozonia), ProMinent und Xylem (WEDECO). Ziel ihrer gemeinsamen Bemühungen ist die Einreichung des sogenannten "Active Substance Dossier" für verschiedene Anwendungsbereiche (Biozidproduktarten) und die Eintragung von Ozon in der Unionsliste ab 1. September 2017.
Die "Ozone Registration Group" wird über die Vergabe eines sogenannten "Letter of Access" (LoA) Zugang zu ihrem "Active Substance Dossier" gewähren.



http://www.ozone-registration-group.com