Allgemeine Geschäftsbedingungen

für multimediale Eintragungen in den Wirtschaftsdatenbanken


  1. Jeder Auftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung an den Auftraggeber rechtsverbindlich. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag gültig. Der erteilte Auftrag berechtigt den Verlag, die Kundendaten mittels der elektronischen Datenverarbeitung zu speichern und für On- und Offline-Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist der Verlag berechtigt, die zukünftige Abstimmung, Korrektur und Auftragsabwicklung per E-Mail und/oder Telefon abzuwickeln.
  2. Die in der Preisliste bezeichneten Preise sind fest und bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste für beide Teile bindend.
  3. Für die Aufnahme von Anzeigen oder anderen Werbepräsentationen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Ebenso kann keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Redaktionsprogramms übernommen werden. Können Platzierungs- oder Farbvorgaben nicht eingehalten werden, so behält sich der Verlag das Recht auf Abänderungen entsprechend den gegebenen Möglichkeiten vor.
  4. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Präsentationsaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Aufträge zu Sonderwerbeformen sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  5. Für den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Konkurrenzausschluss.
  6. Der Auftraggeber hat bei schuldhaft unrichtiger oder Sinn entstellender unvollständiger Ausführung des Auftrages nur das Recht auf Ersatz und nur dann, wenn der Zweck der Präsentation erheblich beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb 8 Tagen nach Veröffentlichung beim Verlag schriftlich geltend gemacht werden.
  7. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt.
  8. Vorlagen, Dateien und sonstige Unterlagen werden nur auf besondere Aufforderung zu Lasten des Auftraggebers zurückgesandt. Sie werden höchsten 8 Wochen nach Veröffentlichung aufbewahrt. Irgendeine Haftung übernimmt der Verlag nicht.
  9. Erfüllungsort ist Mindelheim. Als Gerichtsstand wird Memmingen vereinbart.