Redaktionsrichtlinien

  1. Der Verfasser versichert, dass er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich etwaiger Bildvorlagen, Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen zu verfügen und dass der Beitrag keine Rechte Dritter verletzt.
  2. Das Entgelt für den redaktionellen Beitrag richtet sich nach den im Verlag üblichen Sätzen; es wird unmittelbar nach Veröffentlichung des Beitrages und Zusendung eines Belegexemplares an den Autor überwiesen. Ist der Autor mehrwertsteuerpflichtig, so teilt er dies dem Verlag mit.
  3. Eine sonstige Veröffentlichung des Beitrages bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. In Erweiterung von § 38 UrhG räumt der Verfasser dem Verlag das ausschließliche Verlagsrecht an seinen Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes ein. Der Verfasser räumt dem Verlag auch das Recht zur Übersetzung in andere Sprachen sowie das Recht zur sonstigen Bearbeitung, insbesondere zur EDV-gerechten Aufbereitung zum Zweck der Nutzung in elektronischen Medien, wie Internet, Datenbanken und dergleichen sowie zur Erstellung von Zusammenfassungen (abstracts) und zur Herausgabe in elektronischer Form und dergleichen ein; ferner das Recht zur Erstellung von Sonderdrucken und zu sonstiger Vervielfältigung, insbesondere durch Fotokopie sowie die von der VG Wort wahrgenommenen Rechte einschließlich der entsprechenden Vergütungsansprüche. Der Verlag hat auch das Recht zur elektronischen Speicherung in Datenbanken sowie zur Ausgabe in körperlicher und unkörperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe in unkörperlicher Form und das Recht zur Weitergabe der dem Verlag eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte.
  4. Der Verlag behält sich vor, redaktionelle Beiträge ggf. zu kürzen, ohne dass damit Sinn und Aussage des Beitrages verfälscht werden. Die Satzkorrekturen werden vom Verlag durchgeführt.
  5. Diese Redaktionsrichtlinien sind wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen Autor und Verlag.