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Handwerkliches Bierbrauen nun Immaterielles Kulturerbe

Auch das handwerkliche Bierbrauen zählt nun zum Immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Das haben die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Empfehlung des Expertenkomitees der Deutschen UNESCO-Kommission bestätigt.

Das handwerkliche Bierbrauen befindet sich somit in illustrer Kulturerbe-Runde mit beispielsweise den Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei, mit der Porzellanmalerei oder der Zubereitung von traditionellem Kalkmörtel, mit dem hessischen Kratzputz, dem Drechsler- oder Reetdachdecker-Handwerk, mit der Handwerksgesellenwanderschaft Walz, dem Bauhüttenwesen, mit dem Osterräderlauf in Lüdge, mit der Kneipp-Therapie, dem Hebammenwesen, dem Märchenerzählen, und, und, und....

Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigt exemplarisch, welche lebendigen kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland praktiziert und weitergegeben werden. Es würdigt kreative, inklusive und innovative Kulturformen und deren Erfahrungswissen. Insgesamt beinhaltet das Verzeichnis nun 106 Kulturformen und Modelle guter Praxis zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Vorschläge kommen aus der Zivilgesellschaft. Ziel ist, die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.