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Erleichterungen für Kleinstbetriebe bei Antidiskriminierungsrichtlinie

Die EU-Parlamentarier wollen bei der neuen Antidiskriminierungsrichtlinie Erleichterungen für Kleinstbetriebe schaffen. Dazu erklärt Hanns-Eberhard-Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Handwerk begrüßt die Entscheidung des EU-Parlaments, eine Überforderung von Kleinstbetrieben zu vermeiden. Ungeachtet dessen sieht das Handwerk nur zwei Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Deutschland weiterhin keinen Regelungsbedarf für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie. Gleichbehandlung lässt sich letztlich nicht durch Gesetze erzwingen, sondern erfordert ein gesellschaftliches Umdenken. Die Handwerksbetriebe mit ihren oft familiär geprägten Strukturen sind auch ohne gesetzliche Regelung an einem offenen und diskriminierungsfreien Betriebsklima interessiert.“
Hintergrund: Die EU-Kommission hat im Juli 2008 einen Richtlinienvorschlag zur Ausweitung des Antidiskriminierungsschutzes vorgelegt. Ziel des Vorschlags ist die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch auf die Bereiche Sozialschutz, Bildung, sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum. Bislang gilt das europäische Diskriminierungsverbot (in Bezug auf Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung) nur für den Arbeitsmarkt.