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Beratung zur Energieausweispflicht

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis auch im Gebäudebestand Pflicht. Jeder Eigentümer, der sein Gebäude verkaufen, verpachten oder verleasen will, muss dem potenziellen Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen können. Betroffen sind zunächst Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind. Für jüngere Wohngebäude greift die Regelung ab dem 1. Januar 2009. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH stellt zu den neuen Regelungen des Gebäudeenergieausweises einen Flyer bereit, der detailliert informiert und Empfehlungen gibt.

Der Flyer kann bestellt werden unter: www.zdh.de/publikationen/flyer-broschueren/ flyer-zum-neuen-gebaeudeenergieausweis.html­