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Ausbildungsbonus tritt in Kraft

Das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen ist in Kraft getreten. Ziel der Initiative ist es, 100000 zusätzliche Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2010 für junge Menschen zu schaffen, die bisher weniger Chancen am Ausbildungsmarkt hatten. Dazu soll u.a. die Leistung eines Ausbildungsbonus Anreize für den Arbeitgeber schaffen, zusätzliche betriebliche Ausbildungsplätze für junge Menschen bereit zu halten, die bereits seit Längerem einen Ausbildungsplatz suchen. So haben Arbeitgeber einen Anspruch auf den Ausbildungsbonus, wenn sie auf einen zusätzlich angebotenen Ausbildungsplatz einen Altbewerber ohne Schulabschluss, mit einem Sonder- oder einem Hauptschulabschluss ausbilden. Auch für die zusätzliche Ausbildung eines lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, der im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen hat, erhält der Arbeiteber den Ausbildungsbonus. Ebenso kann eine Förderung nach einer Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde erfolgen, wenn die Besetzung mit einem anderen Bewerber vorgenommen wird, der über einen mittleren Schulabschluss verfügt.

Nähere Informationen hierzu haben das Bundesministerium für Arbeit (Tel. 01805/515110) und die Bundesagentur für Arbeit erstellt.ꆱ