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Ausbildereignungsprüfung wieder Pflicht

Zum August 2009 wird die Ausbildereignungsprüfung nach knapp sechsjähriger Aussetzung wieder eingeführt. Damit werde es zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres wieder einen verlässlichen Qualitätsstandard für alle Ausbilder in der Wirtschaft geben.
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss jeder der als Ausbilder tätig sein möchte, die Ausbildungsinhalte in der Ausbildungsstätte unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermitteln und zudem die Eignungsanforderungen erfüllen. im Rahmen der betrieblichen, dualen Ausbildung muss in jedem ausbildenden Betrieb ein Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) tätig sein, der sowohl Ansprechpartner für die Auszubildenden als auch für die Ausbildung verantwortlich ist. Seine Aufgabe ist die Entwicklung von Fach-, Methoden-, Persönlichkeits- und Sozialkompetenz, d.h. aus einem Auszubildenden einen qualifizierten Mitarbeiter werden zu lassen.
Die Wiedereinsetzung der Ausbildereignungsprüfung ist Teil des Novellierungsprozesses der AEVO. Hierbei wurde auch das Eignungsprofil der Ausbilder überarbeitet. Es wird künftig in vier Handlungsfelder unterteilt. Sie spiegeln den gesamten Prozess der Ausbildung wieder – von der ersten Planung über die praktische Durchführung bis zur abschließenden Gesellenprüfung.
Berufs und arbeitspädagogsches Know-how werden im Maler- und Lackiererhandwerk bereits in der Meisterprüfung verlangt. Bei handwerklichen Berufen ist die Ausbildereignungsprüfung in die Meisterprüfung integriert. Die Qualität, die in der Ausbildung im Handwerk seit jeher Standard ist, wird nun auch für die übrige Wirtschaft wieder Pflicht. Das stärke das Vertrauen in die duale Ausbildung und setze in Europa ein Signal für den hohen Anspruch des deutschen Berufsbildungssystems.