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330 Euro für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen

Als Besitzer von Diesel-Fahrzeugen können Sie jetzt eine Förderung von 330 Euro erhalten, wenn Sie das Fahrzeug mit einem Dieselpartikelfilter nachrüsten. Die Förderung wird nun erstmals für Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gezahlt.
Bisher profitierten nur Pkw-Eigentümer von der Förderung. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch für die Umrüstung leichter Nutzfahrzeuge der Zuschuss von 330 Euro gezahlt werden soll.
Damit wird eine Fahrzeugklasse in die Förderung mit einbezogen, die vor allem von Gewerbetreibenden genutzt wird und oft auch in den Städten einen großen Teil der Feinstaubbelastung hervorruft.
Um die Förderung zu erhalten, müssen
–    Nutzfahrzeuge vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und
–    die Nachrüstung darf erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie erfolgen.
Die Förderrichtlinie mit allen Fördervoraussetzungen wurde Mitte Mai im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten. Förderanträge können seit dem 1. Juni 2010 (ausschließlich) online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (unter www.bafa.de,  Wirtschaftsförderung  Partikelminderungssysteme)
Infos auch unter der BAFA-Hotline 030–346465480).