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Seminar zu Unterweisungen im Arbeitsschutz

Der Schutz für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gehört zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG). Für neue Mitarbeiter gilt ebenso wie für langjährig Beschäftigte: Nur wer mögliche Gefährdungen an seinem Arbeitsplatz kennt und wirksame Schutzmaßnahmen anwendet, kann seine Sicherheit und Gesundheit und die seiner Kollegen gewährleisten. § 12 Arbeitsschutzgesetz schreibt deshalb zwingend eine Unterweisung vor, sie muss vor Aufnahme einer Tätigkeit und dann mindestens jährlich durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund langjähriger Erfahrung aus der Praxis in KMU erläutert Dr. Josef Sauer, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gesellschafter der QUMsult GbR Freiburg, alle wichtigen Details zu Unterweisungen. Das Online-Seminar findet am 18. September 2009 um 9 Uhr statt. Interessenten können sich direkt an ihrem Arbeitsplatz einloggen - nach vorheriger Anmeldung auf www.haufe.de.