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Fokus auf Erneuerbare Energien

Am 1. Januar 2009 tritt in Deutschland das so genannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Bis 2020 sollen 14 Prozent des Gesamtwärmebedarfs in Deutschland durch erneuerbare Energien gedeckt werden – momentan liegt diese Zahl bei gerade mal sechs Prozent. Daher verpflichtet das neue Gesetz zum Einsatz von erneuerbaren Energien beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Je nach Art der genutzten Wärmeenergiegewinnung müssen Bauherren bis zu 50 Prozent der Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Die Wärme kann auch aus Nah- und Fernwärmenetzen stammen, vorausgesetzt diese werden zu einem wesentlichen Teil mit erneuerbaren Energien beziehungsweise zu mehr als 50 Prozent auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärme betrieben. Zukünftig wird die Kombination verschiedener Wärmequellen an Bedeutung gewinnen. So arbeitet das sächsische Unternehmen Pewo Energietechnik GmbH bereits an Projekten, bei denen beispielsweise ein Mix aus Solarthermie, Geothermie und Biomasse für die Wärmegewinnung genutzt wird. Permanent rechnet ein ausgeklügeltes Steuerungssystem den effizientesten Energiemix aus und steuert dementsprechend die Zusammensetzung. Die gewonnene Wärme wird über ein Wärmenetz zum Endverbraucher transportiert und dort mittels einer Hausanschluss- oder Wohnungsstation für Heizung und Trinkwarmwasser aufbereitet.