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Auslaufende Kabotage-Fristen im Güterkraftverkehr

Am 1. Mai 2009 enden in Deutschland sieben von neun mit osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten vereinbarte Übergangsfristen für den Bereich der Kabotage. Zukünftig darf also jedes in Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn ansässige Verkehrsunternehmen auch innerdeutsche Transporte durchführen – und umgekehrt.
Kabotage bezeichnet Transportdienstleistungen für den Luft-, Land- und Seeverkehr innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen. Innerhalb der Europäischen Union sind diese Transporte seit 1998 freigegeben – allerdings bestanden diverse Übergangsregelungen mit den neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Ende der Übergangsfristen markiert nun die sukzessive Einführung der Kabotage bis zur vollständigen Liberalisierung des Güterkraftverkehrs, die laut EU-Kommission 2014 erfolgen soll.  
Weiterführende Informationen über den Auslauf der Übergangsfristen für Kabotage, den Logistikmarkt in Europa und die EU-Osterweiterung finden Sie unter www.eu-osterweiterung.info. Die von Logo-Team geschaffene Plattform bietet aktuelle News, Hintergrundinformationen sowie kostenlose Studien zum Download.