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Wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem

Die Verbände der Getränkewirtschaft haben die Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern zur zukünftigen steuerlichen Behandlung von Mehrwegflaschen begrüßt.

Getränkehersteller, die Einheitsleergut verwenden, haben nun die Wahl, dieses bilanzsteuerlich entweder weiterhin wie Individualleergut zu behandeln oder die in der Vergangenheit dafür gebildeten bilanziellen Rückstellungen in jährlichen Raten aufzulösen. „Dies ist ein guter Kompromiss und eine wichtige Weichenstellung für das umweltfreundliche Mehrwegsystem“, erklärten der Deutsche Brauer-Bund, der Verband der Privaten Brauereien Deutschland, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband der Deutschen Fruchtsaft-Industrie und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels in einer gemeinsamen Mitteilung.

Mit einem vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichten Schreiben zur Bilanzierung von Pfandgeldern wird bundesweit eine Vereinfachungsregelung eingeführt, die es allen Getränkeherstellern und -abfüllern erlaubt, die über Jahrzehnte bewährte Praxis, für jede Art von Mehrwegflaschen Rückstellungen zu bilden, weiterzuführen.

Die Anwendung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes von 2013, die eine buchungsmäßige Trennung von Individual- und Einheitsleergut verlangt, hätte in den praktischen Abläufen der Getränkebetriebe – insbesondere bei der Rückführung des Leerguts – zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand geführt und das Mehrwegsystem sowie die Betriebe dadurch massiv belastet. Aus diesen Gründen soll es nach dem Beschluss der Finanzbehörden auch künftig nicht beanstandet werden, wenn Betriebe Einheitsleergut steuerbilanziell weiterhin wie Individualleergut verbuchen.

„Wir danken allen Partnern aus Politik, Wirtschaft und von Seiten der Umweltverbände, die uns über Monate in unseren Anstrengungen unterstützt haben, gemeinsam mit Bund und Ländern einen guten Kompromiss im Interesse des Mehrwegsystems und der Getränkewirtschaft zu finden“, erklärten die Verbände. Sie hoben besonders die Unterstützung durch die Bundesregierung, einzelne Landesregierungen und den Bundestag hervor. Bundesfinanzministerium und Bundesumweltministerium hätten sich an der Seite der Bundesländer für eine pragmatische und zielführende Regelung eingesetzt, die für die Betriebe wie für die Finanzverwaltung praktikabel und unbürokratisch sei.

„Die Vereinfachungsregelung für die Bilanzierung der Milliarden in Deutschland in Umlauf befindlichen Mehrwegflaschen ist ein wichtiger Schritt auf unserem gemeinsamen Weg, unser weltweit einmaliges Mehrwegsystem in Deutschland fit zu machen für die Zukunft. Jetzt kommt es darauf an, die im BMF-Schreiben enthaltenen Regelungen im Sinne des Mehrwegsystems in der Praxis auch zur Anwendung zu bringen.“