Auf die besonders hohe Qualität von Mineralwasser machen heute, am Weltqualitätstag 2021, die rund 200 deutschen Mineralbrunnenbetriebe zusammen mit den Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands des Deutschen Getränkefachgroßhandels (BV GFGH) und des Verbands des Deutschen Getränke-Einzelhandels (VDGE) in einer gemeinsamen Aktion aufmerksam.
Mineralwasser ist ein reines Naturprodukt – unverfälscht, streng kontrolliert und sicher versiegelt. So erhält es als einziges Lebensmittel in Deutschland eine amtliche Anerkennung, die seine herausragende Qualität bestätigt. Das natürliche Tiefenwasser ist eine einmalige Ressource, deren Schutz oberste Priorität genießt. Sogar aus welcher Region es entspringt, kann man schmecken. Bei der Erhaltung der hohen Qualität gibt es keine Kompromisse.
Zur Vorbereitung des Aktionstages wurden dem GFGH/den Getränkefachmärkten unterschiedliche Kommunikationsmaterialien zur Verfügung gestellt, die unter anderem die wesentlichen Informationen und Argumente zur hohen Qualität des Naturprodukts Mineralwasser dargestellt und kompakt zusammengefasst.
Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von rund 132 Litern ist Mineralwasser das beliebteste Kaltgetränk in Deutschland. Einer der Gründe für den hohen Konsum liegt in der hohen Qualität des Durstlöschers. So sind 89 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher, die mindestens alle paar Wochen Mineralwasser trinken, von den guten Kontrollen des Lebensmittels überzeugt. Zudem geben 85 Prozent als Grund für den Genuss des Naturprodukts an, dass sie sicher sein möchten, einwandfreies Wasser zu trinken. Dies bestätigt eine aktuelle von TNS Kantar durchgeführte, repräsentative Befragung zum Konsum von natürlichem Mineralwasser.
Kaum ein anderes Lebensmittel wird so streng geprüft und kontrolliert – und kommt garantiert so unverfälscht auf den Tisch der Verbraucherinnen und Verbraucher wie Mineralwasser. Es ist das einzige Lebensmittel mit einer amtlichen Anerkennung. Hierzu wird es bis ins Kleinste analysiert und durchläuft mehr als 200 Untersuchungen. Dabei wird geprüft, ob das Wasser die Anforderungen der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) – wie zum Beispiel die geforderte „ursprüngliche Reinheit“ oder die konstante Zusammensetzung – auch tatsächlich erfüllt. Erst dann darf es als „Natürliches Mineralwasser“ bezeichnet und in Verkehr gebracht werden.