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Vöslauer abgestraft: über 650.000 Euro Bußgeld

Der Mineralwasserproduzent Vöslauer muss wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eine Geldbuße in Höhe von 653.775 Euro zahlen. Das hat das Kartellgericht entschieden, das dem Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde folgte. Bei der Festlegung der Geldbuße habe sich unter anderem mildernd ausgewirkt, dass das Unternehmen die kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen vor Beginn der Untersuchungen freiwillig eingestellt hatte.

Die zum österreichischen Ottakringer-Konzern zugehörige Vöslauer AG habe im Zeitraum zwischen Januar 2007 bis Dezember 2012 Einfluss auf Endverkaufspreise bestimmter nichtalkoholischer Getränke genommen, insbesondere Mineralwasser. Im Rahmen dieser vertikalen Preisabsprachen seien zwischen dem Unternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel mehrmals die Kurantpreise und insbesondere die Aktionspreise des Lebensmitteleinzelhandels abgestimmt worden. Diese Wiederverkaufspreise seien vom Handel in bestimmten Fällen auch umgesetzt worden.