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Zielstrebig: Hamburgerin sichert sich Patent für Hanf-Getränk

„Hanf ist eine wunderbare Pflanze", findet zumindest Galathea Bisterfeld von Meer. Und deshalb hat sie sich auch mehrere internationale Patente für die Herstellung von Hanfsaft sowie daraus hergestellten Getränken und Produkten gesichert. Das Problem dabei: In Deutschland ist der Konsum von Cannabis nach wie vor verboten, weil er das als Droge wirkende Mittel Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Für die Hamburger Unternehmerin jedoch kein Problem. Mit der Droge will von Meer auch gar nichts zu tun haben – sie setzt auf Nutzhanf, der keinen Rausch mehr möglich macht, weil ihm das THC entzogen wurde.

Der Hanfsaft wird kalt gepresst und unverarbeitet schockgefroren. Er kann Bier, Likör, Spirituosen und Softdrinks wie auch Cocktails beigemischt werden und biete so laut von Meer ein großes Potenzial für neue Lifestyle-Getränke. Deshalb spricht sie inzwischen auch schon gezielt Brauereien und andere Getränkehersteller an, ob sie nicht Lust hätten, Hanf in ihre Produkte zu mischen. Die Nutzungsdauer ihrer Patente reicht bis Ende 2033.