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Keine falschen Zugeständnisse beim Schutz von Wasser

Die aus Sorge um die Sicherheit und Reinheit der Wasservorkommen für Lebensmittel im „Bündnis zum Schutz von Wasser“ zusammengeschlossenen Verbände und Unternehmen erwarten bei den Regierungsplänen zur Regelung von Fracking-Vorhaben den bedingungslosen Schutz von Wasser. Zwar enthalte das von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel veröffentlichte Eckpunkte-Papier einige richtige Ansätze, jedoch müssten weitaus größere Anstrengungen zum nachhaltigen Schutz der Wasservorkommen unternommen werden, bemängelt die Initiative in einer Mitte Juli 2014 veröffentlichen Erklärung: „Wasser ist und bleibt unser wichtigstes Nahrungsmittel.

Es wäre völlig unverständlich, sollten die Brunnen von Lebensmittel- und Getränkeherstellern in dem geplanten Gesetz weniger Schutz genießen als Trinkwasserbrunnen. Fracking in Einzugsgebieten von Mineral- und Heilquellen, von Brunnen für Brauereien und für die Herstellung von Erfrischungsgetränken, für die Trinkwasserversorgung und für die Lebensmittelherstellung muss generell untersagt werden, ohne Wenn und Aber. Hier muss die Bundesregierung entschlossen handeln und für unkonventionelles Fracking generell klare Schranken setzen.“

In ihrer „Gelsenkirchener Erklärung“ hatten namhafte Verbände und Unternehmen bereits Ende 2013 ihre Erwartungen an die Bundesregierung formuliert. Getragen wurde das „Bündnis zum Schutz von Wasser“ bisher von der Gelsenwasser AG, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e.V., dem Deutschen Brauer-Bund e.V., dem Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. Das Bündnis repräsentiert damit mehr als 700 Unternehmen in ganz Deutschland. Verstärkt wird das Bündnis nun durch die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), die in bundesweit 52 Regionen die Interessen von rund 206 000 Mitgliedern vertritt.