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Kartellverfahren: Geldbußen gegen weitere Bierbrauer

Das Bundeskartellamt hat weitere Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 231,2 Mio. Euro gegen die Unternehmen Carlsberg Deutschland, Radeberger Gruppe, Privat-Brauerei Bolten, Erzquell Brauerei, Cölner Hofbräu, Privat-brauerei Gaffel und den Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt. Der Großteil der Bußgeldsumme entfällt dabei auf Radeberger und Carlsberg Deutschland. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide wurde von Carlsberg Deutschland und der Radeberger Gruppe bereits Einspruch eingelegt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Mit den heutigen Bescheiden haben wir das Kartellverfahren Bier abgeschlossen. Insgesamt haben wir Bußgelder in Höhe von rund 338 Mio. Euro gegen elf Unternehmen, den Brauereiverband NRW und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die betroffenen Hersteller stehen für mehr als die Hälfte des in Deutschland verkauften Bieres. Der Umsatz der Branche liegt bei weit über sieben Milliarden Euro pro Jahr. Angesichts dieser Umsätze sind die hohen Bußgelder angemessen und notwendig, um eine wirkungsvolle Ahndung zu erreichen.“

In dem durch einen Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) ausgelösten Bußgeldverfahren waren bereits zum Jahreswechsel gegen fünf Brauereien und sieben Verantwortliche Bescheide mit einem Bußgeldvolumen von 106,5 Mio. Euro ergangen, die zwischenzeitlich rechtskräftig geworden sind.