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Gericht bestätigt Verbrauchertäuschung durch die Radeberger Brauereigruppe

Die Radeberger Brauereigruppe hat jahrelang Einwegflaschen der Biermarke Corona Extra rechtswidrig als Mehrwegflaschen verkauft und so Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht. Dies geht aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. Dezember 2012 (AZ 3-08 O 162/12) in dem Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und der Radeberger Brauereigruppe hervor.

Nach Auffassung des Gerichts hat Radeberger die als Mehrweg vertriebenen Corona-Flaschen zwar nach Mexiko zurückgeschickt. Dort wurden sie jedoch nur noch einmal wiederbefüllt und dann als Einwegware in andere Märkte in Europa, Afrika und den mittleren Osten verkauft. Die DUH hatte gegen Radeberger auf Zahlung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten geklagt.