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Ernüchterndes Urteil: Bier ist nicht „bekömmlich“

Spontan hat Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle, Schüler angeheuert, die nun mit schwarzem Filzstift an seine Bierflaschen gehen. Der Grund: An etlichen 1000 Etiketten muss das Wort „bekömmlich“ ausgestrichen werden - nach einem Urteil des Landgerichts Ravensburg darf damit nämlich ab sofort nicht mehr geworben werden.

Wie berichtet, hatte der Verband Sozialer Wettbewerbe (VSW) bereits eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei erwirkt, weil nach dessen Auffassung der Begriff „bekömmlich“ die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweige und gar eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggeriere. Das Landgericht Ravensburg folgte dieser Auffassung nun. Für Gottfried Härle eine bittere Niederlage, schließlich sei sein Bier seit Generationen mit dem Wort beworben worden.