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Corona-Hilfen für Getränkefachgroßhandel nicht ausreichend

Der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. erfasst in seinem aktuellen Trendbarometer aus April 2021 das Stimmungsbild von über 200 Mitgliedern in Bezug auf die Corona-Pandemie. Die Ergebnisse zeigen: Neben Herausforderungen finanzieller wie organisatorischer Natur rechnen die Befragten 2021 und 2022 mit Einbußen aufgrund von Betriebsschließungen durch Insolvenz in der Gastronomie oder verändertem Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten.

„Die Rücklaufquote dieser Mitgliederbefragung war mit weit über 40 Prozent sehr hoch und gibt somit ein gutes Stimmungsbild der Branche wieder“, erläutert Dirk Reinsberg, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V. Über 80 Prozent der befragten Getränkefachgroßhändler geben an, stark von der Schließung der Gastronomie und der Absage von Veranstaltungen durch die Pandemie betroffen zu sein. Nur knapp 18 Prozent tangiert das weniger stark oder kaum und lediglich 2 Prozent haben aufgrund ihrer unternehmerischen Ausrichtung (LEH-Streckengeschäft oder Getränkeeinzelhandel) gar keine Einschränkungen zu verzeichnen. 


Im Vergleich zu 2019 verzeichnen die Unternehmen in 2020 im Durchschnitt jedoch rund 30 Prozent Umsatzeinbußen. Dirk Reinsberg: „Ein temporärer Umsatzrückgang in dieser Größenordnung ist für die Betriebe zu verkraften – aber über einen Zeitraum von sechs Monaten, wie wir ihn aktuell in der zweiten Phase des Lockdowns erleben müssen, ist das nicht zu stemmen.“ 
                                                                                            

Das Problem: Überbrückungshilfe erhalten nur die Unternehmen, die mehr als
30 Prozent Umsatzrückgang verzeichnen. „Wer auch nur einen Prozentpunkt darunter liegt, erhält nichts. Dabei belasten diese fehlenden Einnahmen den Betrieb über Monate und haben teilweise erhebliche wirtschaftliche Folgen. Entlassungen oder gar Unternehmensschließungen könnten die Folge sein.“

Hinzu kommt: Die Unternehmen haben nicht nur über Monate hinweg finanzielle Verluste zu verkraften, sondern müssen zur Zeit darüber hinaus miterleben, wie die Wirtschaftshilfen zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Direkte Mitbewerber, die Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen können, können darüber nicht nur richtigerweise einen Teil ihrer Verluste ausgleichen, sondern erhalten auch gezielte Investitionen in die Zukunft (Digitalisierung und betriebsnotwendige Anschaffungen) erstattet. Etwa 32 Prozent der befragten Unternehmen sind davon betroffen und haben in Bezug auf finanzielle Unterstützung das Nachsehen. „Die Zugangsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III sind und bleiben unser Hauptkritikpunkt! Hier bedarf es einer Anpassung, um allen Betrieben entsprechend ihrer Betroffenheit den Zugang zu Wirtschafts- und Investitionshilfen zu ermöglichen. Unternehmen, die lange Zeit Umsatzverluste auch unter 30 Prozent erleiden mussten, müssen hier gleichgestellt werden“, fordert der Verbandsvorstand.


Quelle: BV GFGH