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Bundesregierung beschließt Kennzeichnungsverordnung

Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Kennzeichnungsverordnung für Getränkeverpackungen beschlossen. Der Handel soll damit verpflichtet werden, bei der Abgabe bepfandeter Getränkeverpackungen darauf hinzuweisen, ob es sich um Einweg- oder Mehrweg handelt. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Voraussichtlich im Frühjahr 2014 soll die Verordnung in Kraft treten.
Mit der Verordnung will die Politik die Mehrwegflasche vor dem weiteren Verschwinden retten. Um bepfandete Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen für die Verbraucher besser unterscheidbar zu machen, sollen diese mit geeigneten Hinweisen, z.B. durch Hinweisschilder oder Regalkärtchen, ausgezeichnet werden. Die Hinweise müssen in Gestalt und Schriftgröße mindestens der in der Verkaufsstelle üblichen Auszeichnung des Endpreises entsprechen, heißt es in der Verordnung. Von der Hinweispflicht ausgenommen bleiben kleine Verkaufsstellen und Getränkeautomaten.