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Abgedrückt: Fünf Steuern auf Alkohol in Deutschland

Fünf unterschiedliche Steuererhebungen verteuern in Deutschland den Alkohol. Neben der Biersteuer, Schaumweinsteuer, Branntweinsteuer und Alkopopsteuer ist auch noch die Zwischenerzeugnissteuer bei einzelnen Produkten fällig. Letztere besteuert Getränke, die in ihrem Alkoholgehalt zwischen Wein und Spirituosen angesiedelt sind.

Diese Steuern erhöhen die zu zahlenden Preise für den Endverbraucher deutlich, da beispielsweise auf Branntwein- und Schaumweinsteuer zusätzlich noch eine Mehrwertsteuer zu bezahlen ist. Dies bezieht sich nicht nur auf den Warenwert, sondern auf den Wert mit der entsprechenden Alkoholsteuer in Summe.

So würden laut dem Bund für Steuerzahler beim Ladenpreis für eine Flasche 0,75-Liter-Schaumwein 36 Prozent an Steuerzahlungen fällig. Bei Bier seien es 9,44 Cent pro Liter. Nach wie vor unterliegt Stillwein dagegen außer der Umsatzsteuer keinerlei alkoholischer Steuer.