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2,7 Mio veruntreut: 3 Jahre Knast für Ex-Rhodius-GF Tönnesmann

Wer den Hals nicht voll kriegt, muss mit Strafe rechnen. Stefan Tönnesmann, ehemaliger Rhodius-Geschäftsführer hat das gestern zu spüren bekommen – das Landgericht in Koblenz verurteilte den 52-Jährigen zu drei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Anklage gegen Tönnesmann lautet auf Untreue und Steuerhinterziehung.

Als Geschäftsführer bei Rhodius Mineralquellen soll Tönnesmann laut Rhein-Zeitung etwa 150 Tausend Euro im Jahr verdient haben. Wie die Rhein-Zeitung weiter berichtet, schien ihm die Bezahlung jedoch nicht angemessen. 2007 soll er – inzwischen auf dem neuen Posten als Geschäftsführer des Getränkevertriebsunternehmens IQ4U – einen Deal mit zwei Komplizen eingefädelt haben, um an mehr Geld zu kommen: Er soll mit Peter Splanemann, Verkaufsdirektor des Dosenherstellers Rexam, vereinbart haben, dass dieser Dosen zu einem günstigeren Preis an Rhodius verkauft. Dieser Preis habe allerdings eine angebliche Provision – zu zahlen von Rhodius – für gewisse Beratertätigkeiten beinhaltet. Dafür habe das Duo Tönnesmann und Splanemann den vietnamesischen Berater Quoc Vo mit einer Briefkastenfirma in Freiburg angeheuert und ihm den angeblichen „Berater-Lohn“ bezahlt, um den Abfluss des Geldes begründen zu können. Vo sei jedoch nie beratend tätig geworden, sondern soll sich ausschließlich um die Aufteilung des veruntreuten Betrags gekümmert haben.

Bei einer Steuerprüfung des Beraters Vo im Jahr 2012 soll der Betrug aufgeflogen sein. Seit Anfang Juni 2015 standen Tönnesmann und seine beiden Komplizen Splanemann und Vo vor Gericht. Verurteilt wurde Tönnesmann zu einer 3-jährigen Haftstrafe, die beiden Komplizen zu einer je 2-jährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von insgesamt 400 Tausend Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Ende des Prozesses gab Tönnesmann an, von seiner Tätigkeit als Geschäftsführer von IQ4U „aus persönlichen Gründen zurückzutreten.“ Rechtlich wäre eine Beschäftigung als Geschäftsführer mit Vorbestrafung ohnehin nicht zulässig. Es gibt Hinweise darauf, dass Tönnesmann bei IQ4U weiterhin als Berater fungiert und auch zukünftig im Unternehmen tätig sein wird. Möglich wäre dies unter anderem auch, da das Gericht Tönnesmann einen offenen Strafvollzug in Aussicht gestellt hat.