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Warnung vor gepanschtem Alkohol aus der Tschechischen Republik

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Konsum von gepanschten Spirituosen aus der Tschechischen Republik. Diese Produkte können unter Umständen methanolhaltigen Alkohol enthalten, der bei Verzehr zu Erblindung und bei Aufnahme höherer Dosen auch zum Tod führen kann.
Betroffen ist hochprozentiger Alkohol (Wodka und Rum) ohne Herkunftsnachweis, der aus unetikettierten Plastikfässern abgefüllt und an kleine Geschäfte und Verkaufsstände in der tschechischen Region Ostrava im Osten der Tschechischen Republik abgegeben wurde.
In der Tschechischen Republik sind bisher als Folge des Konsums von gepanschtem Alkohol 19 Menschen verstorben, 36 Personen mussten im Krankenhaus behandelt werden. Nach Angaben der tschechischen Behörden gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass methanolhaltige Spirituosen außerhalb von Tschechien auf legalem Wege vertrieben worden sind. In Tschechien laufen intensive polizeiliche Ermittlungen und verstärkte Kontrollen von Spirituosen, um die Quelle der illegalen Verunreinigungen zu ermitteln. Des Weiteren wurde in Tschechien der Verkauf von Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von 20 Prozent und mehr verboten.
Es kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Verbraucher betroffene Spirituosen erworben haben und damit einer akuten Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind. Verbraucher, die nach dem Konsum von aus der Tschechischen Republik stammenden Spirituosen auffällige Symptome feststellen, sollten umgehend einen Arzt kontaktieren und diesen auf den Konsum der Spirituosen hinweisen.