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Information der Öffentlichkeit ist keine Werbung

„Der Deutsche Brauer-Bund wird gegen das Urteil des Landgerichts Berlin Berufung einlegen, da die Darlegungen des Verbrauchers im Internet zum Thema ‚Bier und Gesundheit’ eine zulässige Information der Öffentlichkeit und keine Werbung darstellen.“ Das erklärte Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes zur Pressemitteilung des Gerichts vom 1. August 2011. Nach seinem Dafürhalten sind wahrheitsgemäße, wissenschaftlich belegte Aussagen über positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier zulässig. Solche fallen nämlich nicht unter den Anwendungsbereich der europäischen Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.

„Wir nehmen allgemeine, aufklärende Aussagen über die Gattung Bier vor und nicht kommerzielle Mitteilungen bei der Kennzeichnung und Aufmachung von oder bei der Werbung für Bier“, fährt Hahn fort. Nach seinem Dafürhalten handelt es sich bei Produktbeschreibungen nicht um Aussagen, die auf eine konkrete Absatzförderung zielen.