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Haustrunk bleibt biersteuerfrei

Laut einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes (DBB) wird das Bundesfinanzministerium (BMF) keine Initiative zur stärkeren Besteuerung von Brauereien einleiten. Entsprechende Pläne zur Abschaffung der Biersteuerbefreiung für Haustrunk würden nicht weiterverfolgt, wie das BMF dem Branchenverband nun mitteilte. Der Brauer-Bund in Berlin hatte sich gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden intensiv für den Erhalt der Biersteuerbefreiung für den Haustrunk eingesetzt, den die Brauereien an ihre Angestellten abgeben.

Die Bundesregierung hatte den Haustrunk in ihrem im November 2019 verabschiedeten Subventionsbericht auf den Prüfstand gestellt und die Länder kurzfristig um Stellungnahmen gebeten. Hintergrund war eine Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, der die Regierung 2018 aufgefordert hatte, neben der Steuerbefreiung für Tabakwaren auch die Auswirkungen auf vergleichbare Deputat-Regelungen anderer Branchen zu untersuchen.

In der vom Bundesfinanzministerium initiierten Abfrage hatten sich zum Jahresende 2019 mehrere Länder klar für die Beibehaltung der Steuerbefreiung ausgesprochen. Die Abschaffung der Biersteuerbefreiung für Haustrunk würde gerade kleinere und mittelständische Brauereien stark belasten, so die Befürchtung.

Das Deputat entspricht einer seit Jahrzehnten bewährten und gelebten betrieblichen Praxis und wird als Sachbezug mit den hieraus folgenden lohnsteuerrechtlichen Folgen gewährt. Der Anspruch der begünstigten Brauereimitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf die Gewährung von Haustrunk basiert in vielen Brauereien auf individuellen Arbeitsverträgen oder auch auf tarifvertraglichen Regelungen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die Gewerkschaft hatte sich an der Seite des DBB ebenfalls für den Erhalt der Regelung stark gemacht.