Frisch eingeschenkt

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Weinkultur in Deutschland soll Immaterielles Kulturerbe werden

Die Deutsche Weinakademie (DWA) hat am 22. Oktober den Antrag zur Aufnahme der Weinkultur in Deutschland in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO beim zuständigen Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur eingereicht. Bereits im vergangen Jahr haben alle Verbände und Organisationen, die sich mit unterschiedlichen Aspekten der Weinkultur beschäftigen, bundesweit über das Vorhaben informiert. Ziel des Antrages sei es, die Weinkultur stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken und die Leistungen all jener Menschen zu würdigen, die sie hierzulande aktiv gestalten, pflegen und weiterentwickeln.

Im Mai 2019 hat die DWA dann gemeinsam mit dem Deutschen Weininstitut (DWI) eine Online-Petition gestartet und alle Träger der Weinkultur in Deutschland dazu aufgerufen, den Antrag zu unterstützen. Schlussendlich konnten über 4.100 Unterstützer aus allen relevanten Kreisen der Träger der Weinkultur gewonnen werden. Zudem haben alle Dachverbände der Weinerzeuger, der Winzergenossen­schaften sowie der Kellereien, alle regionalen Weinbauverbände sowie weitere Organisationen der Weinkultur den Antrag mitunterzeichnet.

„Wir hoffen natürlich sehr, dass das Land Rheinland-Pfalz den Antrag einreicht und er auch an das Expertenkomitee der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet wird und freuen uns sehr, dass der Weinbauminister des Landes Rheinland-Pfalz, Dr. Volker Wissing, hier bereits seine Unterstützung signalisiert hat“, erläutert die Geschäftsführerin der DWA, Monika Reule.

Bis Mitte April 2020 trifft jedes Bundesland aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl und übermittelt bis zu vier Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK). Dort wird aus allen Ländern eine maximal 64 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das Expertengremium prüft und bewertet die Bewerbungen anhand von fachlichen Kriterien und macht dann Vorschläge zur Aufnahme von Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

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