Frisch eingeschenkt

+++ Frisch eingeschenkt +++

Voelkel darf bioC Etikettenlayout beibehalten

Die Naturkostsafterei Voelkel hat sich erfolgreich gegen die Eckes-Granini Group durchgesetzt. Das Unternehmen wollte Voelkel daran hindern, das Produkt bioC mit dem geplanten Etikettenlayout zu verkaufen, weil es optisch zu sehr an Eckes- Graninis „hohes C“ erinnern würde. Fast ein Jahr lang wehrte sich Voelkel vor Gericht und bekam am 3. August 2018 Recht: Eckes-Granini nahm seine eingereichte Berufung zurück, sodass Voelkel auch weiterhin die vier bioC Säfte in genau diesem Look in den Handel bringen darf.

Hintergrund: Im Herbst 2017 erschienen von Voelkel vier neue Produkte unter dem seit 2011 existierenden Markennamen bioC. Eckes-Granini sah in der Aufmachung eine unzulässige Nachahmung der Produkte aus ihrer „hohes C Plus“-Reihe. Das Unternehmen kritisierte dabei an der Gestaltung sowohl die Auswahl der Farben, die Verwendung von Fruchtabbildungen als auch die Flaschenform selbst. Kurz vor der Biofach 2018 erwirkte Eckes-Granini zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Voelkel. Daraufhin musste ein verfremdetes Layout gestaltet werden, die schon abgefüllten Flaschen durften vorerst nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Auf den sofortigen Widerspruch von Voelkel hob das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung wieder auf (Az. 31 O 402/17), Voelkel konnte das ursprüngliche Layout wieder verwenden. Dagegen legte Eckes-Granini wiederum Berufung beim Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 88/18) ein, war damit aber nicht erfolgreich. In der mündlichen Verhandlung vor dem 6. Senat in Köln am 3. August 2018 nahm Eckes-Granini die Berufung zurück.