Frisch eingeschenkt

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Verstoß gegen Verpackungsverordnung: Klageabweisung

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat bundesweit bereits mehr als 30 Getränkehersteller wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Verpackungsverordnung abgemahnt. Hiervon waren auch Mitgliedsbrauereien des Deutschen Brauer-Bundes betroffen. Es wurde behauptet, dass Vertreiber von Einwegverpackungen, speziell 0,5-l-Dosen, keine ausreichende Kennzeichnung der Pfandpflichtigkeit vornehmen. Insbesondere reiche das DPG-Logo der Deutschen Pfandsystem GmbH für pfandpflichtige Einwegverpackungen nicht aus, so die DUH, um den Verbraucher hinreichend darüber aufzuklären, dass eine Pfandpflicht besteht.

In einem ersten Musterverfahren, das gegen Coca-Cola angestrengt worden war, hat die DUH nun eine Niederlage erlitten: Das Landgericht Berlin wies am 19. November eine Klage der DUH gegen das Unternehmen ab. Die Umwelthilfe hatte Coca-Cola „Verbrauchertäuschung“ vorgeworfen, weil auf die Pfandpflicht der Flaschen lediglich das DPG-Piktogramm hinweise, jedoch kein Text. Das Gericht sah die Kennzeichnungspraxis mit dem DPG-Logo jedoch im Einklang mit der Auffassung diverser Behörden und Verbände.

Das Gericht bestätigt damit die Rechtsauffassung des DBB, auf deren Grundlage er den Brauereien davon abgeraten hatte, die von der DUH vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie den geforderten Betrag zu zahlen. Nach Auffassung des DBB ist das Logo der DPG ausreichend im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 4 VerpackVO, um den Verbraucher darüber aufzuklären, dass es sich um pfandpflichtige Einwegverpackungen handelt. Einer expliziten Kennzeichnung als „pfandpflichtig“ bedarf es nach geltendem Recht nicht.

Nicht zuletzt weil auf politischer Ebene intensiv über Rechtsänderungen diskutiert wird, arbeitet der DBB mit anderen Verbänden der Getränkewirtschaft sowie des Handels jedoch ungeachtet dessen weiter an einer verbesserten Kennzeichnung von pfandpflichtigen Einweggebinden, die im Rahmen einer freiwilligen  Selbstverpflichtung ab 2016 branchenübergreifend auf Ebene der Unternehmen umgesetzt werden soll, heißt es. (BBB)