Frisch eingeschenkt

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Urteil im Whisky-Streit erwartet

Bereits seit fünf Jahren und vor mehreren Gerichten, aktuell vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, streiten sich der schottische Whiskyverband SWA und die baden-württembergische Waldhornbrennerei. Die Brennerei bei Stuttgart hat eines seiner Produkte „Glen Buchenbach“ genannt. Nach Meinung des Verbands weise das Wörtchen „Glen“, das im Gälischen so viel wie „schmales Tal“ bedeutet, auf eine schottische Herkunft des Whiskys hin. Der Verband ist der Ansicht, dass Konsumenten bei der Bezeichnung „Glen“ fälschlicherweise an die geschützte Angabe „Scotch Whisky“ denken würden.

Der Generalanwalt des EuGH hat nun eine Stellungnahme abgegeben. Das Landgericht Hamburg müsse prüfen, ob „ein europäischer Durchschnittsverbraucher“ in besagtem Fall sofort an „Scotch Whisky“ denke. Weitere Informationen auf dem Etikett spielen dabei keine Rolle, so der Generalanwalt. Die baden-württembergische Brennerei hatte betont, dass auf dem Etikett ebenfalls „Swabian Single Malt Whisky“ und „Hergestellt in den Berglen“ abgedruckt sei.

Für die Richter des EuGH ist die Einschätzung des Gutachters nicht bindend, in der Mehrzahl der Fälle folgen ihr die Richter jedoch. Ein Urteil wird in wenigen Monaten erwartet.

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