Frisch eingeschenkt

+++ Frisch eingeschenkt +++

Existenzangst bei Brauereigasthöfen

Bis vor wenigen Tagen hatten die Brauereigasthöfe gehofft, ebenfalls in den Genuss staatlicher Unterstützung zu kommen, wie sie dem Gastgewerbe insgesamt versprochen wurde. Doch jetzt droht der Bund sie von staatlichen Hilfsgeldern abzuschneiden. Brauereigasthöfe sollen als „Mischbetriebe“ durchs Raster fallen, wie es heißt. Weil sie neben der Gastronomie und Hotellerie auch eine handwerkliche Brauerei betreiben, hätten sie nur eine Chance auf staatliche Unterstützung, wenn der Außer-Haus-Verkauf der Brauerei an den Handel maximal 20 Prozent des Gesamtumsatzes ausmacht.

Durch das ohnehin wenig gewinnträchtige Geschäft mit Flaschenbier könnten diese handwerklich arbeitenden Brauereien die enormen Verluste, die der erzwungene Stillstand der gastgewerblichen Betriebsteile verursacht, jedoch bei weitem nicht kompensieren, kritisiert Stefan Stang, Hauptgeschäftsführer Private Brauereien Bayern, die Überlegungen des Bundes.

„Für die vielen Brauereigasthöfe ist das ein herber Rückschlag“, zeigt sich auch Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes gleichermaßen entsetzt wie enttäuscht. Erst vor wenigen Tagen war Hoffnung aufgekeimt, dass auch die Brauereigasthöfe in den Genuss der für das Gastgewerbe geschnürten Hilfspakete kommen würden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hatte den Brauern persönlich zugesichert, der Bund habe klargestellt, dass auch Mischbetrieben des Ernährungshandwerks November- und Dezemberhilfe zugestanden werde. Hierzu zählen typischerweise auch „Brauereien mit einer selbst betriebenen gastronomischen Einrichtung“, wie es im Schreiben des Ministers wörtlich heißt. Doch jetzt drohe der Bund die aufkeimende Hoffnung auf die dringend benötigten Hilfsgelder im Keim zu ersticken.

Eine „offensichtliche Ungerechtigkeit“ beklagt auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und kommentiert die Haltung des Bundes mit völligem Unverständnis. „Ausdrücklich sehe der Gesetzgeber eine Sonderregelung für Gastronomiebetriebe vor, die ihre Leistungen auch im Außerhausverkauf anbieten“, so DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert, „bis Corona waren gastgewerbliche Betriebe auch seitens der Politik aufgefordert, sich zusätzliche wirtschaftliche Standbeine zu schaffen und dies soll diesen Vorzeigebetrieben nun ausgerechnet zum Verhängnis werden. Wenn Bäckereien und Konditoreien richtigerweise für ihre geschlossenen Cafés Hilfsgelder abrufen können, dann sei es nur recht und billig, auch den staatlicherseits stillgelegten Brauereigasthöfen in dieser für sie existenzgefährdenden Lage zu helfen.“

Christof Pilarzyk betreibt im oberfränkischen Rödental mit seiner Familie einen solchen Privaten Brauereigasthof. Als Vorsitzender der Organisation „Private Brauereigasthöfe und Hotels“ vertritt er die Interessen von 63 deutschen Häusern. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand.“ Die Verluste des Gasthofes könne die kleine Brauerei niemals auffangen, so Pilarzyk. Daher fordert er bei der staatlichen Unterstützung eine Gleichbehandlung mit anderen Gaststätten und Hotelbetrieben. „Die angeschlossene Brauerei ist das Markenzeichen der Brauereigasthöfe“, so Pilarzyk. Es könne nicht sein, dass ihnen das bei der Inanspruchnahme von Hilfeleistungen nun zum Verhängnis werde.