Frisch eingeschenkt

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EU: Grünes Licht für Irlands Zuckersteuer

Irland hat von der EU grünes Licht für die Besteuerung zuckerhaltiger Getränke bekommen. Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Besteuerung zuckerhaltiger Getränke nicht als staatliche Beihilfe zu betrachten ist. Die Kommission stellte insbesondere fest, dass der Anwendungsbereich und die Ausgestaltung der Maßnahme im Einklang mit den gesundheitspolitischen Zielen Irlands stehen, nämlich der Bekämpfung von Fettleibigkeit und anderer zuckerbedingter Erkrankungen. Die Steuer wird in Irland insbesondere zuckerhaltige Getränke (Soft Drinks) betreffen, d. h. gezuckerte Getränke auf Wasser- oder Fruchtsaftbasis mit einer Zuckermenge von mindestens 5 g/l. Die Kommission kam zu der Auffassung, dass zuckerhaltige Getränke im Hinblick auf die gesundheitspolitischen Ziele anders als andere zuckerhaltige Erzeugnisse behandelt werden können.

So berücksichtigte die Kommission beispielsweise den Umstand, dass zuckerhaltige Getränke die größte Kalorienquelle darstellen, die keinen Nährwert hat, und folglich gesundheitlich besonders bedenklich seien. Zudem regen zuckerhaltige Getränke im Vergleich zu anderen Getränken und Lebensmitteln nach Ansicht der Kommission in besonderem Maße zu einem übermäßigen Konsum an und stellen daher eine größere Gefahrenquelle für Fettleibigkeit dar.

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