Frisch eingeschenkt

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DWV: Klare Position für Neuausrichtung des Weinbezeichnungsrechts

In einer dem Bundeslandwirtschaftsministerium zugeleiteten Stellungnahme zur anstehenden Reform des Weingesetzes hat der Deutsche Weinbauverband (DWV) eine klare Position zur künftigen Gestaltung des deutschen Weinbezeichnungsrechts bezogen, wie es heißt.

Er habe zunächst die Ziele der Reform bekräftigt, das alte Qualitäts- und Bezeichnungssystem in ein neues Qualitäts- und Bezeichnungssystem zu überführen. Das Bezeichnungsrecht soll dabei vereinfacht werden, um mehr Transparenz für Verbraucher und Erzeuger im derzeitigen Bezeichnungsdschungel zu schaffen und die deutschen Regelungen an das geänderte europäische Weinbezeichnungsrecht anzupassen, das Herkunftsbezeichnungen mit einer Qualitätsorientierung verknüpft. Die Profilierung der geschützten Herkunft soll sich an folgenden zwei Leitsätzen orientieren:

1. „Die Angabe einer Herkunft beinhaltet ein Qualitätsversprechen.“
2. „Kleinere Herkünfte müssen ein größeres Qualitätsversprechen beinhalten.“

Vom Grundsatz her sollen die in den Anbaugebieten gegründeten Schutzgemeinschaften für die Profilierung ihres Anbaugebietes zuständig sein und selbst weitgehend flexibel gestalten können, um regionale Bedürfnisse und Besonderheiten in die Profilierung mit einzubringen. Dem Anliegen des Bundesministeriums nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, um ein gewisses Qualitätsniveau, eine gewisse Einheitlichkeit und damit eine bessere Orientierung des Verbrauchers zu garantieren, soll jedoch ebenfalls Rechnung getragen werden.