Frisch eingeschenkt

+++ Frisch eingeschenkt +++

Deutscher Weinbauverband begrüßt Zustimmung des Bundesrates zur Weinverordnung

In seiner Sitzung am 26. März hat der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der Weinverordnung mit Änderungen zugestimmt. Damit hat die Reform fast die letzte Hürde genommen. Die Regierung muss dem Vorschlag des Bundesrates nun noch einmal formal zustimmen.

DWV-Präsident Schneider zeigte sich zufrieden: „Es war ein langer Weg mit vielen nicht einfachen Diskussionen. Umso erfreuter bin ich, dass nun das alte deutsche Qualitätsweinsystem − in Anlehnung an das romanische Modell − stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden kann.“ Schneider erläuterte weiter, dass den Weg der herkunftsbezogenen Profilierung bereits heute zahlreiche Betriebe gingen: „Um dieser Entwicklung sowohl aus Erzeuger-, als auch Verbrauchersicht eine Struktur zu geben und diese verständlich zu machen, wird nun ein einheitlicher Rechtsrahmen angeboten, der den Erzeugern bzw. den Schutzgemeinschaften zugleich weiterhin genügend Gestaltungsspielraum lässt.“

Auch DWV-Generalsekretär Christian Schwörer appellierte an die Schutzgemeinschaften, den bis 2025 eingeräumten Übergangszeitraum zu nutzen, um über entsprechende Anpassungen ihrer Produktspezifikationen eine Profilierung ihres Gebietes vorzunehmen.

Die Änderungen, die der Bundesrat beschlossen hat, betreffen insbesondere die gesetzliche Regelung der Bezeichnungen „Erstes Gewächs“ und „Großes Gewächs“ sowie die Rebsortenliste für Deutschen Wein. Der Rahmen mit vier Herkunftsstufen innerhalb der g.U. wurde grundsätzlich bestätigt − mit bundeseinheitlichen Vorgaben für das Mostgewicht und die Vermarktungszeitpunkte für Orts- und Einzellagenweine.

Mit einer Verabschiedung durch die Bundesregierung und der Veröffentlichung der Verordnung kann laut Angaben des Bundesministeriums vermutlich bis Ende April gerechnet werden.

 

 

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