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BVerfG entscheidet: Keine Rückerstattung der verfassungswidrig erhobenen Biersteuer

Wie der Bayerische Brauerbund mitteilt, wurde mit der am 14. Februar bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 11. Dezember 2018 (Az. 2 BvL 5/11 und 2 BvL 4/11) die ab dem Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen für verfassungswidrig erklärt. Nach Angaben des Verbands erhalten die Brauereien die in 15 Jahren zu viel entrichtete Biersteuer trotzdem nicht zurück, weil das BVerfG die entsprechende Regelung im Haushaltsbegleitgesetz ungeachtet ihrer Verfassungswidrigkeit für die Vergangenheit für anwendbar erklärt hat.

Der Bayerische Brauerbund hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahre 2004 den Klageweg bis zum Bundesfinanzhof beschritten. Dieser hatte die verfassungsrechtlichen Bedenken des Verbands bereits 2011 bestätigt und die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des damaligen Gesetzgebungsverfahrens an das BverfG gegeben.

Georg Schneider, Präsident des Bayerischen Brauerbundes, zeigt sich empört und bezeichnet die Entscheidung des BVerfG als Skandal: „Die Biersteuermengenstaffel ist eine über Jahrzehnte funktionierende Mittelstandskomponente, die durch einen ermäßigten Biersteuersatz die Wettbewerbsfähigkeit und das Überleben von vielen kleinen und mittleren Brauereien sichert. Nun stellt das oberste Gericht fest, dass die Staffel verfassungswidrig zum Nachteil der Branche geändert wurde, aber von den widerrechtlich zu viel eingezogenen Steuern gibt es keinen Cent zurück.“

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