Frisch eingeschenkt

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„Bekömmliches" Bier: Streit geht in die nächste Runde

Die Brauerei Härle gibt nicht auf: Im Sommer vergangenen Jahres hatte das Ravensburger Landgericht im Eilverfahren geurteilt, dass das Unternehmen sein Bier nicht mit dem Begriff „bekömmlich" bewerben dürfe. Daraufhin mussten die Etiketten von drei Biersorten geschwärzt werden („Frisch Eingeschenkt" berichtete). Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), für den das Adjektiv eine „gesundheitsbezogene Angabe" darstellt. Das ist bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt.

Der Leutkircher Bierbrauer sieht das allerdings anders. Denn: Der VSW berief sich bei seinem Verbotsantrag damals auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der 2012 über Winzer geurteilt hatte. Diese dürfen den Slogan „bekömmlich" nicht verwenden, weil er sich in diesem Fall auf einen geringen Säuregehalt und eine leichtere Verdauung beziehe. „Bei Wein kann der Säuregehalt zu Beschwerden führen, das ist beim Bier aber nicht der Fall und damit auch nicht vergleichbar", argumentiert Härle. Deshalb geht der Streit nun in die nächste Instanz. 

 

 

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