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Verlängerung: Förderung durch Ausbildungsprämie

Mit der beschlossenen Verlängerung des Bundesprogrammes „Ausbildungplätze sichern“ – der Förderung der Ausbildungsprämie bis Mitte Februar 2022 und der Verdopplung des Förderbetrags – will die Bundesregierung Maler-, Lackiererbetriebe und Fahrzeuglackiererbetriebe unterstützen, die ihr Ausbildungsengagement in der Pandemie fortsetzen.
Auch Kleinstbetriebe, die während des Lockdowns trotz angeordneter Betriebsschließung keinen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten haben, können nun rückwirkend eine Sonderprämie beantragen.

Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung kleiner und mittelgroßer Ausbildungsbetriebe sind:

• 2.000 Euro für jeden für 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag,
• 3.000 Euro für jeden zusätzlich geschaffenen und abgeschlossenen Ausbildungsvertrag,
• 3.000 Euro für die Übernahme Auszubildender aus pandemiebedingt insolventen Betrieben.

Voraussetzungen z. Zt.: Ein Monat Kurzarbeit, 50% Umsatzrückgang über zwei Monate oder 30 Prozent Umsatzrückgang über fünf Monate (Details dazu auf arbeitsagentur.de).

Für neue Ausbildungsverträge, die ab 1. Juni 2021 beginnen, sollen die Voraussetzungen auf einen Monat Kurzarbeit oder einen Umsatzrückgang von 30 Prozent in einem Monat geändert werden.

Neu ist die Förderung der Prüfungsvorbereitung. Damit werden Ausbildungsbetriebe in die Lage versetzt, ihre Auszubildenden trotz längerer Phasen von Schul- und Betriebsschließungen sowie rückläufiger Aufträge intensiver auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Ausbildungsbetriebe sollten dieses Angebot nutzen und ihre Auszubildenden für die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungskurs freistellen.

Weitere Details auf der Internetseite des Bundesministeriums Bildung und Forschung unter bmbf.de.

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