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Urteil: Wärmedämmung endet an Grundstücksgrenze

Hausbesitzer haben im Regelfall kein Recht, mit der Wärmedämmung ihrer Außenwände die Nachbarn zu beeinträchtigen. Mit dieser veröffentlichten Entscheidung hat das Bayerische Oberste Landgericht die Baupläne eines unterfränkischen Hausbesitzers aus einer nicht genannten Ortschaft gestoppt, der mit seiner Wärmedämmung 18 Zentimeter auf das Nachbargrundstück vordringen wollte. Erlaubt ist Wärmedämmung der eigenen Hauswände auf dem Nachbargrundstück demnach nur dann, wenn eine Innendämmung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist.

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