Frisch aufgetragen

+++ Frisch aufgetragen +++

Titandioxid – von der EU als vermutlich krebserzeugend eingestuft

Die neue EU Kommission hat ohne Zustimmung der Mitgliedstaaten pulverförmiges Titandioxid als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen eingestuft.

Noch gibt es eine Einspruchsfrist von 2 Monaten, danach wird die Einstufung nach Ablauf einer Übergangsphase von 18 Monaten, also voraussichtlich ab Sommer 2021, wirksam. Farben und Lacke sind von der Einstufung nur insofern betroffen als Verpackungen mit dem Gefahrenhinweis EUH 211: „Warnung! Beim Versprühen können sich gefährliche Tröpfchen bilden. Siehe Informationen des Herstellers. Beachten Sie die Sicherheitshinweise.“ versehen werden.

Das Gefahrensymbol Gesundheitsgefahr (GHS 08) müssen Farben und Lacke nicht tragen. Anders ist dies ggf. bei pulverförmigen Produkten wie z. B. Pulverlacken oder pulverförmige Oberputzen.

Offen sind für alle Produkte die abfallrechtlichen Fragen. Auch die Bewertung von Titandioxid im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist fraglich. Der Verband der Lackindustrie hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einstufung. Laut der Initiative pro Titandioxid überlegt die Industrie, die Entscheidung juristisch prüfen zu lassen.