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Seit 1. Mai: Neue Energieausweise

Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Fokus auf eine umfangreichere Betrachtung bei Gebäuden im Bestand. In der Konsequenz gelten seit 1. Mai 2021 neue Anforderungen an Energieausweise. So sind künftig zum Beispiel bei allen Energieausweisen zusätzlich zu den End- und Primärenergieverbräuchen in kWh/(m²a) die Treibhausgas-Emissionen in kg C02-Äquivalent/(m²a) aufzuführen. Neu ist auch die Pflicht zur Begehung durch den Aussteller und Modernisierungsempfehlungen.

Die Angabe der Treibhausgas-Emissionen, also des CO₂-Ausstoßes eines Wohngebäudes im neuen Energieausweis gibt Laien eine einschätzbare Größe für die Nachhaltigkeit beim Wohnen. Sie veranschaulicht die Umweltauswirkungen des Gebäudebetriebs, vor allem durch Beheizung, Kühlung und Warmwasser. Der Heiz- bzw. Kühlbedarf ist bei schlecht gedämmten Gebäuden besonders hoch, da hier unnötig viel Energie über das Dach oder die Außenwände entweicht. Die bestmögliche Energieeffizienz eines Hauses kann deshalb nur durch eine Kombination aus baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), effizienter Anlagentechnik (z.B. Heizung) sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Solarwärme) erreicht werden.

Der Energieverbrauchsausweis muss seit dem 1. Mai 2021 die Energiebilanz des Gebäudes detaillierter benennen. Dafür muss ein Fachmann das Gebäude vor Ort begutachten, mit Fotos dokumentieren und Modernisierungsmaßnahmen empfehlen. So ergibt sich eine gute Übersicht über die Mängel und möglichen Energieeinsparpotenziale eines Bestandsgebäudes.

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