Frisch aufgetragen

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Neue elektronische Meldung an die Unfallversicherungsträger

Seit 1. Januar 2017 müssen Unternehmen ihre Daten an die Unfallversicherungsträger zusätzlich zu dem Papier-Lohnnachweis elektronisch melden. Ab 1. Januar 2019 (für den Meldezeitraum 2018) sollen die Meldungen der Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger ausschließlich in elektronischer Form erfolgen. Um eine ausreichende Erprobung des neuen elektronischen Lohnnachweisverfahrens zu ermöglichen, wird für die Meldejahre 2016 und 2017 das neue Verfahren parallel zum bisherigen Verfahren durchgeführt.

Weitere Informationen hierzu unter Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.farbe.de und Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.dguv.de/medien/inhalt/versicherung/dokum/meldeverfahren.pdf