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Gefahrstoffrechtliche Einstufung von Titandioxid

Der aktuelle Stand zur gefahrstoffrechtlichen Einstufung von Titandioxid beschäftigt die Branche wie kein anderes Thema. Nachdem das Weißpigment 2016 von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in der Einstufung als „wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen“ (kanzerogene Kategorie 1B) vorgeschlagen wurde, soll nun nach dem Willen des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur eine Einstufung nach „mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung beim Menschen“ (kanzerogen Kategorie 2) vorgenommen werden. Eine fachliche Analyse der Thematik einschließlich der Evaluierung entsprechender Auswirkungen für das Maler- und Lackiererhandwerk, enthält der entsprechende Beitrag, der unter www.farbe.de veröffentlicht ist.