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Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU

Seit 1. Juni 2017 dürfen gefährliche Stoffe und Gemische in Europa nur noch verkauft werden, wenn sie die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen erfüllen.

Seit diesem Zeitpunkt dürfen diese Stoffe nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn die Etiketten der neuen CLP-Verordnung entsprechen.

Malerbetriebe und private Anwender, die noch Restbestände von Stoffen mit der alten Gefahrenkennzeichnung besitzen, dürfen diese aufbrauchen und sind nicht von der Frist betroffen.

Ein Weiterverkauf ist ab dem Stichtag jedoch verboten.

Mehr dazu unter http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/CLP/Fristen/Fristen-CLP.html

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