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Ein großer Schritt: Neuordnungsverfahren der Ausbildungsordnung

Im November 2020 kamen Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Kultusministerkonferenz KMK, IG Bauen-Agrar-Umwelt, ZDH, Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) und das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) zur ersten gemeinsamen Sitzung zusammen. Dabei wurden wichtige Eckpunkte der zukünftigen Verordnung gemeinschaftlich festgezurrt.

So wird es zukünftig fünf Fachrichtungen geben:
- Gestaltung und Instandhaltung
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschut
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung

Festgelegt wurde außerdem eine Sperrfachregelung im praktischen Teil der Gesellenprüfung und eine gestreckte Gesellenprüfung in allen fünf Fachrichtungen. Die neue Verordnung legt weiter fest, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter (BOB) den Einstieg in das 3. Lehrjahr des neu verordneten Maler und Lackierer erlaubt.
Die zweijährige Berufsausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter selbst wird dagegen ab 2021 wegfallen. Ausbildungsverträge zum Bauten- und Objektbeschichter, die vor dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung bereits bestehen oder neu abgeschlossen wurden, können bis zum Bestehen der Abschlussprüfung fortgeführt werden.

Im Dezember durchlief die neue Verordnung noch diverse Hauptausschüsse, jetzt läuft die „Rechtskonformitätsprüfung“ durch das Justizministerium. Mitte Februar 2021 wird die Verordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt ab 1. August 2021 in Kraft. Darüber hinaus wurde in der gemeinsamen Sitzung Einvernehmen erzielt, dass eine bundeseinheitliche Fachwerkerausbildung in der Fachrichtung Maler und Lackierer erarbeitet wird.

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