Frisch eingeschenkt

+++ Frisch aufgetragen +++

Bundesrat verabschiedet Verordnung zur Dämmstoffentsorgung

„Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ beschlossen. Mit dem Bundesratsbeschluss ist nun eine dauerhafte Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden worden. Die beschlossene Verordnung stuft HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich als nicht gefährlich ein und erfüllt die Forderungen des Handwerks nach einer 1:1-Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben. Auf Druck der Länder sieht die Verordnung aber vor, dass die Entsorgung weiter überwachungsbedürftig ist – obwohl die HBCD-haltigen Dämmstoffabfälle als nicht gefährlich eingestuft wurden.

Impressum/Datenschutz