Frisch aufgetragen

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Brandenburg führt Meisterbonus ein

Alle, die in Brandenburg eine Meisterschule besuchen, können nun finanzielle Unterstützung erhalten. Wer seine Meisterprüfung erfolgreich absolviert, kann ab sofort einen Meisterbonus in Höhe von 1500 Euro beantragen.

Den Meisterbonus erhalten Absolventinnen und Absolventen, die ihre Meisterprüfung im Handwerk im Zeitraum zwischen April 2018 und dem 31. Dezember 2018 erfolgreich abschließen bzw. abgeschlossen haben und bis zum 31. Dezember 2018 den Antrag einreichen. Zuwendungsgeber ist das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1500 Euro und wird in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt.

Weitere Voraussetzungen sind: Der Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort/Tätigkeitsstätte muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Meisterprüfung nachweislich im Land Brandenburg gelegen haben. Außerdem muss der Meisterschüler an einem Beratungsgespräch zu den Themen Existenzgründung und Unternehmensnachfolge bei einer Handwerkskammer in Brandenburg teilgenommen haben. Die Teilnahmebestätigung muss vorgelegt werden. Anträge auf den Meisterbonus können bis Ende des Jahres bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden.

Alle Hinweise sind nachzulesen im Merkblatt der HWK Cottbus.