Frisch aufgetragen

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Branchen-Mindestlöhne Maler seit Mai 2018

Zum 1. Mai 2018 haben sich die Branchen-Mindestlöhne Maler erhöht: Der Mindestlohn 1 („ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen Hilfstätigkeiten) steigt von 10,35 Euro auf 10,60 Euro. Der Mindestlohn 2 (für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen) erhöht sich im Westen von 13,10 Euro auf 13,30 Euro. Im Osten wird der Mindestlohn 2 von 11,85 Euro auf 12,40 Euro angepasst.

Die Branchen-Mindestlöhne Maler sind bereits seit April 2017 langfristig im Zeitraum Mai 2017 bis 2021 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales festgelegt (BAnz AT 28. April 2017, V1). Mit der Anpassung seit Mai 2018 erfolgte eine weitere Stufe, bis ab Mai 2020 eine Ost-West-Angleichung auch beim Mindestlohn 2 erreicht wird. Die Mindestlöhne Maler 2017 bis 2021 sind als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih- und Zeitarbeitnehmer, die mit Malertätigkeiten verliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Weitere Informationen zu den Branchen-Mindestlöhnen Maler finden Sie auf www.farbe.de; zusätzliche Informationen für Mitgliedsbetriebe sind im Mitgliederportal > Service > Arbeitsrecht/Tarife > Tarifinformationen > Mindestlöhne eingestellt.