Allgemeine Geschäftsbedingungen

für multimediale Eintragungen in den Wirtschaftsdatenbanken

  1. Jeder Auftrag wird erst durch schriftliche Bestätigung an den Auftraggeber rechtsverbindlich. Zusätzliche mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag gültig. Der erteilte Auftrag berechtigt den Verlag, die Kundendaten mittels der elektronischen Datenverarbeitung zu speichern und für On- und Offline-Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren ist der Verlag berechtigt, die zukünftige Abstimmung, Korrektur und Auftragsabwicklung per E-Mail zu erledigen.
  2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Preise sind fest und bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste für beide Teile bindend. Nachlässe werden nur nach gesonderter vorheriger Vereinbarung gewährt.
  3. Für die Aufnahme von Anzeigen oder anderer Werbepräsentationen in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Ebenso kann keine Gewähr für die Einhaltung eines bestimmten Redaktionsprogrammes übernommen werden. Können Platzierungs- oder Farbvorgaben nicht eingehalten werden, so behält sich der Verlag das Recht auf Abänderungen entsprechend den gegebenen Möglichkeiten vor.
  4. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Präsentations- und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  5. Für den Auftraggeber besteht kein Anspruch auf Konkurrenzausschluss. Farbausschluss für Farbanzeigen ist ebenfalls nicht möglich.
  6. Der Auftraggeber hat bei schuldhaft unrichtiger oder sinnentstellender unvollständiger Ausführung des Auftrages nur das Recht auf Ersatz und nur, wenn der Zweck der Präsentation erheblich beeinträchtigt wurde. Reklamationen müssen innerhalb 8 Tagen nach Veröffentlichung beim Verlag schriftlich geltend gemacht werden.
  7. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung als erteilt.
  8. Filme, Vorlagen, Dateien und sonstige Unterlagen werden nur auf besondere Aufforderung zu Lasten des Auftraggebers zurückgesandt. Sie werden höchsten 8 Wochen nach Veröffentlichung aufbewahrt. Irgendeine Haftung übernimmt der Verlag nicht.
  9. Erfüllungsort ist Mindelheim. Als Gerichtsstand wird Memmingen vereinbart.
Aktuelles:
26.03.2010
Westeuropa als wichtigster Zielmarkt der deutschen Industrie wird sich in den k...
07.09.2009
So beschreibt der Präsident des „BDI – Bundesverband der Deutschen Industrie e.V...
Copyright © Verlag W. Sachon GmbH + Co. KG